Rücktritt Goethe:
Die Anmeldung ist gemäß dem allgemeinen Widerrufsrecht verbindlich.
Der Rücktritt von der Prüfung muss schriftlich beim Landesverband erklärt werden (schriftlich, per Fax, per E-Mail).
Ein Rücktritt vom Prüfungstermin ist nur im Falle einer Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich. Nach Vorlage des Nachweises wird die Prüfungsgebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 25 % zurückerstattet. Ohne Vorlage eines Nachweises erfolgt keine Erstattung.
Rücktritt Cambridge:
Die Anmeldung ist gemäß dem allgemeinen Widerrufsrecht verbindlich.
Ein Rücktritt von der Prüfung muss schriftlich beim Landesverband erklärt werden. Nur bei Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen, nachgewiesen durch eine ärztliche Bescheinigung (dieses muss spätestens 3 Wochen nach dem Prüfungstag im Original bei uns vorliegen), wird eine Gebührenerstattung (abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale) gewährt.
Rücktritt DELF:
Die Anmeldung ist gemäß dem allgemeinen Widerrufsrecht verbindlich.
Ein Rücktritt von der Prüfung muss schriftlich beim Landesverband erklärt werden. Nur bei Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen, nachgewiesen durch eine ärztliche Bescheinigung (dieses muss spätestens 8 Werktage nach dem schriftlichen Prüfungstermin bei uns vorliegen – auf dem Postweg oder in digitaler Form), wird eine Gebührenerstattung (abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale) gewährt. Eine Erstattung beim Versäumen der mündlichen Prüfung (auch aus gesundheitlichen Gründen) ist nicht möglich. Sofern eine Teilprüfung abgelegt wurde, ist ebenfalls keine Rückerstattung mehr möglich.