ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) (Stand: Juni 2014)
1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des Landesverbandes der Volkshochschulen Niedersachsens e. V. (vhs),
auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung
durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und
Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit
tritt die vhs nur als Vermittler auf.
(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet
wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen
gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische
Personen.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen)
bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher
zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes
ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen
Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der
vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung
verwendet wird.
2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot).
Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung
des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande
oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die
vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben,
so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei
der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung.
Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung
als abgelehnt.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer
1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen
mündlich oder schriftlich angenommen werden.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die
Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
(7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende Eingabefehler
dadurch korrigieren, dass sie den „zahlungspflichtig buchen“-Button nicht
betätigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen
Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung
wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.
(8) Die vhs speichert den Vertragstext, den die Anmeldende gesondert per EMail
anfordern kann. Die Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit,
den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers
ausdrucken.
3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte
und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden
(Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur
Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese
ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der
Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung
nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden
Regelungen sinngemäß.
(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen
abhängig machen.
(4) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben.
In einem solchen Fall ist die Vertragspartnerin verpflichtet, die Karte
mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen.
Geschieht das aus von der Vertragspartnerin zu vertretenden
Gründen nicht, kann die Vertragspartnerin von der Veranstaltung ausgeschlossen
werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung
des geleisteten Entgelts entsteht.
4. Entgelt und Veranstaltungstermin
(1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer
ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung
der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte
Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung
in voller Höhe zurückerstattet.
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte
Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung
mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei
denn, die Vertragspartnerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung
der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin
zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden
Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin),
kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und
Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen
grundsätzlich nicht statt.
6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs
(1) Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen wird in der Ankündigung der
Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10
Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag
zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung. Kosten
entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht.
(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn
eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B.
Ausfall einer Dozentin wegen Krankheit), ganz oder teilweise nicht stattfinden
kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten
Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.
Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung
für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn
die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.
(3) Die vhs wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe
der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb
von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt
innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.
(4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen
nach Vertragsschluss entrichtet, kann die vhs unter Androhung des
Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag
zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich
weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine
Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch
€ 20,–. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen
Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
(5) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
– Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender
Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin,
insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes
durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches
Verhalten,
– Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen
oder Beschäftigten der vhs,
– Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter,
Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche
Zwecke oder für Agitationen aller Art,
Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin auch von einer
Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder
durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der
Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin
die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden
angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen.
Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf
der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere
Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen
(Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis
der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.
Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung
für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn
die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften)
bleibt unberührt.
(4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht
Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien
auf ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt
werden können.
8. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die vhs sind ausgeschlossen,
außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs
schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt
und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut
(Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen,
es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen
Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener
Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet.
Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.
10. Widerrufsrecht
(1) Widerrufsbelehrung (Warenkauf)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder
ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte
Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Landesverband
der Volkshochschulen Niedersachsens e. V. Bödekerstr. 16 in 30161 Hannover,
info@vhs-nds.de, 0511-300 330 50 über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass
Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem
Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder
zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben,
dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der
frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem
Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns
über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden
oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren
vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für
einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften
und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen
zurückzuführen ist.
(2) Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Landesverband der
Volkshochschulen Niedersachsens e. V. Bödekerstr. 16 in 30161 Hannover,
info@vhs-nds.de, 0511-300 330 50 – mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail)
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie
können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt,
dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen
soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung
des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.